1. Geltungsbereich
Unsere Angebote, Bestellungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die Erteilung des Auftrags gelten diese als anerkannt. Abweichende Bedingungen – sofern diese nicht ausdrücklich von uns gegenbestätigt wurden - sind unwirksam.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Werden vom Auftraggeber nachträgliche Änderungen gewünscht, so können diese nur durchgeführt werden, wenn die Fertigung dies noch zulässt. Bereits angefallene Kosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Unseren im Angebot genannten Preisen liegen zu diesem Zeitpunkt bestehende Kalkulationen zugrunde. Die Gültigkeit dieser Preise setzt eine unveränderte Rohstoffsituation voraus. Die Kosten für Satzarbeiten, Filme, Druckplatten o.ä. werden separat berechnet. Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart, ab Werk zuzüglich der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen netto zu begleichen. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tage gewähren wir 2 % Skonto. Bei Zahlung durch Überweisung oder Scheck gilt der Tag der Wertstellung als Tag des Eingangs. Bei Zielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes.
4. Lieferung und Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt nach Eingang aller für den Auftrag erforderlichen Unterlagen, Freigaben sowie einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Liefertermine, ob vom Käufer vorgeschrieben oder von uns genannt, gelten nur annähernd. Die Lieferfrist gilt als gewahrt, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Frist unser Haus verlassen hat. Wird ein Liefertermin überschritten, so ist uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerungen entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, sofern sie von uns nicht zu vertreten sind. Aus Nichteinhaltung von Lieferterminen können keine Schadenersatzansprüche des Kunden abgeleitet werden. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur bzw. Versandbeauftragten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen vor. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware (etwa im Falle einer Pfändung) unverzüglich mitzuteilen. Ebenso hat er uns den Besitzwechsel der Ware oder Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Pflichtverletzungen aus dem Vertrag, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen. Weiterveräußern darf der Kunde Vorbehaltsware nur, wenn seine Ansprüche aus dem Weiterverkauf nicht bereits abgetreten, in irgendeiner Weise belastet oder mit Gegenforderungen aufrechenbar sind.
6. Druck / Gewerbliche Schutzrechte
Für den Druck verwenden wir – wenn nichts anderes vereinbart – übliche Druckfarben. Sollten besondere Ansprüche (z.B. hohe Lichtbeständigkeit, Alkali-Eechtheit … etc.) an die Farbe gestellt werden, so hat uns der Auftraggeber bei Auftragserteilung besonders darauf hinzuweisen. Bei Wiederholungsaufträgen kann es zu produktionstechnisch bedingten Farbabweichungen oder Modelländerungen kommen. Unerhebliche Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Bei eingefärbten Textilien kann es zu geringen Farbabweichungen innerhalb einer Lieferung kommen. Dies ist vom Kunden zu akzeptieren. Für von uns bereit gestellte Grafiken, Druckplatten, Muster, technische Unterlagen oder Angebote behalten wir uns das Eigentum sowie alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Liefern wir Erzeugnisse nach vom Kunden überlassenen Grafiken, Modellen oder Mustern, so haftet der Auftraggeber dafür, dass damit keine Rechte Dritter verletzt werden. Aus Nichtbeachtung entstehende Schadenersatzansprüche erkennen wir nicht an. Druckplatten werden in unserem Haus 4 Jahre aufbewahrt.
7. Toleranzen
Bei Druckaufträgen oder Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen von 20 % zu tolerieren. Diese werden entsprechend verrechnet. Handelsübliche Abweichungen der Farbe, des Gewichtes oder Schwankungen in Materialdicke und Abmessungen sind – im Rahmen der GKV Prüf- und Bewertungsklauseln – zulässig. Die GKV Prüf- und Bewertungsklauseln, die wir auf Anforderung zur Verfügung stellen, sind Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Käufer gesteht P & W Verpackungen bei allen Produkten eine Breiten- und Längentoleranz von +/- 5 % zu. Da unsere Produkte in industrieller Massenfertigung hergestellt werden, können eine verhältnismäßig geringe Zahl fehlerhafter Waren (max. 3 %) sowie eine Zähldifferenz (maschinelle Zählung) von max. 2 % nicht als Mangel beanstandet werden.
8. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der gelieferten Ware. Für Mängel an der Ware leisten wir - nach deren Rückgabe – nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Benötigt der Kunde die Ware für besondere, über die übliche Verwendung hinausgehende Zwecke, so hat er die spezielle Eignung für diese vor dem Einsatz zu prüfen. Bei Werkstoffvorschriften des Kunden haften wir nicht für Eignung oder Zulässigkeit der gewünschten Werkstoffe.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten jene gesetzlichen Vorgaben, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Klauseln möglichst nahe kommt.